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News 31.05. 2010             KfW verschärft Förderrichtlinien- KfW-85 und KfW-130 gestrichen !Die KfW zieht ab 01.07. 2010 mit der Streichung der Förderprogramme            KfW-Effizienzhaus 85 und KfW 130 die Maßgaben für die Grundlagen der Förderung an. Die Förderprogramme werden durch Programme  KfW-Effizienzhaus 70 / KfW 55 und KfW 40 im Neubau ersetzt.                      

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Erneuerbare Energien

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Aktuelle Information:

aktuell:   Diese Programm wurde durch die Bunderegierung mit Wirkung vom 04.05. 2010 auf Grund der großen Nachfrage und der angespannten Haushaltslage in vielen Teilen ersatzlos gestrichen !!!

Ein Vergleich und Wechsel zu einem günstigeren Stromversorger schont nicht nur Ihr Konto, sondern hilft Bewegung in den Markt zu bringen und schützt u.a. vor weiteren Preisteigerungen. Deshalb helfen Sie mit und zeigen Sie den großen Preistreibern die Rote Karte! Hier können Sie vergleichen und online wechseln.

15.08.2008 – Marktanreizprogramm für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller geöffnet - EU-Notifizierung liegt vor.

Die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 standen bisher für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller unter dem Vorbehalt, dass diese erst mit der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung kommen. Die beihilferechtliche Genehmigung liegt jetzt vor. Die Notifizierung umfasst auch die Richtlinienänderung vom 17.06.2008, mit der eine Verlängerung des Kesseltauschbonus bis Ende 2009 und Ausweitung des Kesseltauschbonus auf Solar-Warmwasseranlagen festgelegt wurde.

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Wer sich für einen günstigen Anbieter am Markt ent- scheidet, kann seine jährlichen Kosten gegenüber dem lokalen Versorger in der Regel  um zehn Prozent bis 15% senken. Um den möglichen Preiserhöhungen in diesem Jahr entgegen- zuwirken, empfehlen wir den Verbrauchern, Tarife mit langfristigen Preisgarantien von zwölf  Monaten und mehr buchen. Mit langfristigen  Preisgarantien lässt sich nicht nur das jetzt günstige Preisniveau auch über die kommende Heizperiode hinaus sichern. Hier können Sie vergleichen und durch einen Onlinewechsel sofort profitieren.

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Allgemeine Informationen:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

aktuell:   Diese Programm wurde durch die Bunderegierung mit Wirkung vom 04.05. 2010 auf Grund der großen Nachfrage und der angespannten Haushaltslage in vielen Teilen ersatzlos gestrichen !!!

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

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PEB Planungsgruppe Energie - Brandschutz

Büro Berlin          Auguste-Viktoria-Allee 85 13403 Berlin

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