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Energieausweise

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Energieausweise stellen eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard dar.

Ab 01.01.2008 besteht die Pflicht, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

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Einführungszeiten

Gebäudeart

Baujahr

Frist zur Ausweiserstellung

Wohngebäude

<= 1965

01.07.2008

Wohngebäude

1965

01.01.2009

Nichtwohngebäude

 

01.01.2009

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SAB1

Hierbei wird zwischen Wohngebäude und    Nichtwohngebäude sowie dem verbrauchsorientierten Energiepass und dem  bedarfsorientierten Energiepass unterschieden.

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Ab 01.07.2008, es gilt die Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 WE kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden.

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Ab 01.10.2008, für Wohngebäude mit bis zu 4 WE und Bauantrag vor dem 01.November 1977 gilt ebenfalls die Ausweispflicht , jedoch wird hier der Energiebedarfsausweis gefordert.

Nichtwohngebäude03

Ab 01.01.2009, es gilt die Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 WE kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden.

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Gasanbieter
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Ab 01.07.2009, Die Ausweispflicht gilt jetzt auch für Nichtwohngebäude. Es kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden.

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