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News 31.05. 2010             KfW verschärft Förderrichtlinien- KfW-85 und KfW-130 gestrichen !Die KfW zieht ab 01.07. 2010 mit der Streichung der Förderprogramme            KfW-Effizienzhaus 85 und KfW 130 die Maßgaben für die Grundlagen der Förderung an. Die Förderprogramme werden durch Programme  KfW-Effizienzhaus 70 / KfW 55 und KfW 40 im Neubau ersetzt.                      

Energiepässe für Nichtwohngebäude

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Ab 01.07.2009 ist es nun endgültig. Die Ausweispflicht gilt jetzt auch für Nichtwohngebäude.  Es kann zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gewählt werden.

Ein Vergleich und Wechsel zu einem günstigeren Stromversorger schont nicht nur Ihr Konto, sondern hilft Bewegung in den Markt zu bringen und schützt u.a. vor weiteren Preisteigerungen. Deshalb helfen Sie mit und zeigen Sie den großen Preistreibern die Rote Karte! Hier können Sie vergleichen und online wechseln.

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Typ 1 Verbrauchsausweis

Eigentümern von Nichtwohngebäuden , wie Gewerbetreibenden, Kommunen und Staatsbetrieben, welche nur die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien einzuhalten gewillt sind, kommt diese Form des Energiepasses gelegen. Preiswert, jedoch ohne jeglichen Aussage zu Einsparmöglichkeiten.

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Allerdings ist die Denkweise sehr kurzsichtig angelegt. Gerade Gebäude, welche von der Allgemeinheit genutzt werden, weisen meist größere Einsparpotenziale  auf als angenommen. Das kann Investitionen in Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchaus rechtfertigen, wenn diese sich kurzfristig rechnen. Dafür benötigt man jedoch umfangreiche Gebäude- und Anlagendaten. Diese zu erfassen und auszuwerten ist über die Erstellung des Bedarfausweises möglich. Die Kosten für den Bedarfsausweis fallen jedoch entsprechend der Aufgabenstellung höher aus, sollten jedoch als Investition in die Zukunft betrachtet werden.

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Wer sich für einen günstigen Anbieter am Markt ent- scheidet, kann seine jährlichen Kosten gegenüber dem lokalen Versorger in der Regel  um zehn Prozent bis 15% senken. Um den möglichen Preiserhöhungen in diesem Jahr entgegen- zuwirken, empfehlen wir den Verbrauchern, Tarife mit langfristigen Preisgarantien von zwölf  Monaten und mehr buchen. Mit langfristigen  Preisgarantien lässt sich nicht nur das jetzt günstige Preisniveau auch über die kommende Heizperiode hinaus sichern. Hier können Sie vergleichen und durch einen Onlinewechsel sofort profitieren.

Typ 2 Bedarfsausweis

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Um der komplexen Aufgabenstellung für Gebäude höherer Gebäudeklassen gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, die Erfassung der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik nach ihren Spezialisierungen zu trennen und diese in Partnerschaft mit dem Ing.-Büro für Haus- und Anlagentechnik Kollar mit Sitz in Coswig/Sa. auszuführen. Dies ermöglicht ein erweitertes Sichtfeld und bessere Ergebnisse.

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Im Zuge unserer Tätigkeit als Energieberater und Bausachverständige bieten wir   Kommunen und Gewebetreibenden eine kostenlose energetische Erstberatung an.

rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.

TEL.: 0351 4708153

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PEB Planungsgruppe Energie - Brandschutz

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